PEP- und Sanktionsprüfung natürlicher Personen
Der Listenabgleich dauert Minuten; die eigentliche Prüfung beginnt danach. Stimmt nur der Name überein oder ist es dieselbe Person? Ein Sanktionseintrag, ein öffentliches Amt und eine negative Veröffentlichung können nebeneinander erscheinen, haben jedoch unterschiedliche Bedeutung. Bericht und Entscheidung müssen sie auseinanderhalten.
Lesezeit: 18 MinutenBLACKFILE Redaktion

Inhalt
- 01Wer nach FATF als PEP gilt
- 02Warum Familie und persönliche Nähe im Kontext zu prüfen sind
- 03Wie falsche Namenstreffer geklärt werden
- 04Unmittelbare Sanktionen und mittelbare Kontrolle
- 05Anwendbare Jurisdiktionen und Sanktionsregelungen
- 06Herkunft der Mittel und Art der Beziehung
- 07Entscheidung dokumentieren und regelmäßig überprüfen
- 08Welche Aussagen ein Screening nicht erlaubt
- 09So läuft eine professionelle Prüfung ab
- 10Was der Mandant als Ergebnis erhält
- 11Grenzen und Rechtmäßigkeit der Methoden
- 12Praxisbeispiel
- 13Unterlagen für die erste Einschätzung
- 14Häufige Fragen
Leistung zum Thema
Personen-Due-Diligence- 01Wer nach FATF als PEP gilt
- 02Warum Familie und persönliche Nähe im Kontext zu prüfen sind
- 03Wie falsche Namenstreffer geklärt werden
- 04Unmittelbare Sanktionen und mittelbare Kontrolle
- 05Anwendbare Jurisdiktionen und Sanktionsregelungen
- 06Herkunft der Mittel und Art der Beziehung
- 07Entscheidung dokumentieren und regelmäßig überprüfen
- 08Welche Aussagen ein Screening nicht erlaubt
- 09So läuft eine professionelle Prüfung ab
- 10Was der Mandant als Ergebnis erhält
- 11Grenzen und Rechtmäßigkeit der Methoden
- 12Praxisbeispiel
- 13Unterlagen für die erste Einschätzung
- 14Häufige Fragen
Die kurze Antwort
Politisch exponierte Personen (PEP) sind Menschen mit bedeutenden öffentlichen Funktionen. Besondere Prüfmaßnahmen betreffen auch bestimmte Familienangehörige und nahestehende Personen. Nach dem FATF-Leitfaden ist dieser Status kein Hinweis auf kriminelle Tätigkeit. Er berücksichtigt das Risiko eines Amtsmissbrauchs und begründet zusätzliche Maßnahmen, keine automatische Ablehnung einer Geschäftsbeziehung.
Sanktionen sind verbindliche rechtliche Beschränkungen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen. Ein gleicher Name auf einer Sanktionsliste bestätigt noch keine Personenidentität. Bis Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Funktion und Verbindungen abgeglichen sind, lautet das Ergebnis: «Namensübereinstimmung festgestellt; Identität nicht bestätigt».
Das Ergebnis umfasst vier getrennte Feststellungen: Ist die Identität bestätigt? Besteht eine unmittelbare Beschränkung? Gibt es eine mittelbare Verbindung über Eigentum oder Kontrolle? Welche Maßnahmen folgen daraus? Die rechtliche Anwendbarkeit prüft ein spezialisierter Jurist. Über die Beziehung entscheidet die Bank, der Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
Vier Prüfebenen und ihre jeweiligen Folgen
- 01Identität
Dieselbe Person oder nur ein gleicher Name?
Treffer ausgeschlossen, bestätigt oder ungeklärt
- 02PEP-Status
Bestehen bedeutende öffentliche Funktionen bei der Person oder relevante Verbindungen zu Amtsträgern?
Kategorie, Zeitraum und Umfang zusätzlicher Maßnahmen
- 03Sanktionstreffer
Besteht eine unmittelbare Listung nach einer relevanten Regelung?
Eintrag, Behörde, Datum und Prüfrahmen
- 04Eigentum und Kontrolle
Besteht über Unternehmen eine Verbindung zu einer gelisteten Person?
Beteiligungen, Funktionen und Kontrollmechanismen mit Zeitangaben
- 05Anwendbarkeit der Regelung
Unterliegt das Geschäft einer Beschränkung?
Diese Frage wird einem Juristen vorgelegt und nicht durch das Screening beantwortet
- FestgestelltDurch eine amtliche Quelle bestätigt
- Offene FrageIdentifikationsmerkmale oder Daten reichen nicht aus
- MaßnahmePraktische Konsequenz der jeweiligen Ebene
Schematisches Modell, kein Ergebnis einer konkreten Prüfung. Jede Ebene liefert eine eigene Feststellung. Rot markiert ist die rechtliche Anwendbarkeit, die außerhalb des Screenings durch einen Juristen geklärt wird.
Wer nach FATF als PEP gilt
Eine politisch exponierte Person übt bedeutende öffentliche Funktionen aus oder hat sie ausgeübt. Die FATF-Empfehlungen und der PEP-Leitfaden unterscheiden ausländische PEP mit Funktionen in einem anderen Staat, inländische PEP sowie Personen mit leitenden Funktionen in internationalen Organisationen.
Eine zentrale Einschränkung wird häufig übersehen: Die PEP-Definition soll keine mittleren oder nachgeordneten Funktionsebenen erfassen. Der Status bedeutet auch keinen Verdacht auf kriminelle Tätigkeit. Er beschreibt ein Risiko im Zusammenhang mit Einfluss und Zugang zu öffentlichen Ressourcen, keine persönliche Bewertung.
Der Status verändert das Prüfverfahren. Für ausländische PEP sieht der Standard besonders weitreichende Maßnahmen vor: Zustimmung der höheren Führungsebene, Feststellung von Mittel- und Vermögensherkunft sowie verstärkte laufende Überwachung. Bei inländischen PEP und Personen aus internationalen Organisationen richtet sich der Umfang nach dem Risiko im Einzelfall.
Der Status wird anhand amtlicher Ernennungen und Befugnisse, Veröffentlichungen staatlicher Stellen und internationaler Organisationen, Unternehmens- und Aufsichtsangaben sowie einschlägiger Register geprüft. Ein kommerzieller Datenbankeintrag dient zunächst als Hinweis auf die zu prüfende Primärquelle.
Bei ehemaligen PEP legt der internationale Standard keine einheitliche Frist fest, nach der sämtliche besonderen Maßnahmen entfallen. Maßgeblich sind unter anderem verbleibender Einfluss, frühere Stellung und fortbestehende Verbindungen. Eine pauschale Streichung nach einem Jahr lässt sich daraus nicht ableiten; zusätzlich ist das jeweils geltende Recht zu berücksichtigen.
Was für die Einordnung geprüft wird
- PEP-Kategorie: ausländisch, inländisch oder internationale Organisation
- Zeitraum der öffentlichen Funktion
- Stellung und Umfang der Befugnisse
- Primärquelle für die Angaben
Warum Familie und persönliche Nähe im Kontext zu prüfen sind
Die besonderen Prüfmaßnahmen betreffen auch bestimmte Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen: Geschäftspartner, gemeinsame Unternehmenseigentümer oder Personen, über die Geschäfte im Interesse des Amtsträgers abgewickelt werden könnten.
Der Hintergrund ist das mögliche Risiko, dass Einfluss über das persönliche Umfeld ausgeübt wird. Die Einzelfälle können jedoch sehr unterschiedlich sein: Ein erwachsener Sohn eines Ministers mit einem seit zehn Jahren eigenständigen Unternehmen ist anders zu beurteilen als eine Person, die Vermögen lediglich formal hält.
Deshalb wird die Verbindung im Kontext bewertet. Relevant sind wirtschaftliche Überschneidungen mit dem öffentlichen Amt, etwa gemeinsame Unternehmen oder Vermögenswerte, Verträge mit unterstellten Organisationen und Geschäfte im zeitlichen Zusammenhang mit Ernennungen oder Entscheidungen. Verwandtschaft allein belegt keine wirtschaftliche Abhängigkeit.
Die Einbeziehung nahestehender Personen darf nicht zu einer pauschalen Benachteiligung führen. Eine schematische Einstufung sämtlicher Angehöriger ohne Risikobewertung kann unbegründete Ablehnungen verursachen. Ein sorgfältiges Vorgehen klärt Art und Bedeutung der konkreten Verbindung unter Beachtung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Nicht feststellbare Verbindungen werden als offene Punkte dokumentiert. Familienbeziehungen sind je nach Quelle öffentlich oder datenschutzrechtlich beschränkt zugänglich. Informationslücken werden nicht mit Vermutungen gefüllt.
Was eine Verbindung relevant macht
- Wirtschaftliche Überschneidungen mit der öffentlichen Funktion
- Gemeinsame Unternehmen, Vermögenswerte und Verträge
- Zeitlicher Zusammenhang von Geschäften und Amtszeit
- Art der Verbindung über die bloße Verwandtschaft hinaus
Wie falsche Namenstreffer geklärt werden
Ein häufiger Screeningfehler ist die Zuordnung eines fremden Eintrags. PEP- und Sanktionslisten enthalten Namen in unterschiedlichen Transliterationen, Schreibweisen und Aliasformen, teilweise mit unvollständigen Identifikationsmerkmalen. Namensübereinstimmungen sind daher zunächst zu klärende Treffer.
Zur Klärung werden zusätzliche Merkmale verglichen: Geburtsdatum oder Geburtsjahr, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, rechtmäßig zugängliche Identifikationsnummern, Funktion, Organisation, Amtszeit und bekannte Verbindungen. Amtliche EU-Listen und die OFAC-Suche enthalten entsprechende Angaben, soweit verfügbar. Erst deren Abgleich ermöglicht eine belastbare Zuordnung.
Der Bericht unterscheidet drei Ergebnisse. Treffer ausgeschlossen: Wesentliche Identifikationsmerkmale widersprechen einer Zuordnung. Treffer bestätigt: Mehrere unabhängige Merkmale stimmen überein. Treffer ungeklärt: Die Angaben reichen nicht aus. Letzteres bleibt eine ausdrücklich benannte Unsicherheit und ist weder eine Entwarnung noch ein bestätigter Risikobefund.
Ein ungeklärter Sanktionstreffer kann Fehlentscheidungen auslösen: eine ungerechtfertigte Ablehnung oder das Übersehen einer tatsächlichen Beschränkung, wenn der Eintrag ungeprüft einer namensgleichen Person zugeschrieben wird.
Umgekehrt können abweichende Schreibweisen zu übersehenen Treffern führen. Deshalb werden mehrere Namensvarianten geprüft. Ein negatives Ergebnis wird auf die tatsächlich geprüften Listen, Schreibweisen und den Stichtag begrenzt.
Merkmale zur Klärung eines Treffers
- Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
- Rechtmäßig zugängliche Identifikationsnummern
- Funktion, Organisation und Amtszeit
- Bekannte verbundene Personen und Strukturen
Unmittelbare Sanktionen und mittelbare Kontrolle
Sanktionsbezüge können unmittelbar oder mittelbar bestehen. Unmittelbar ist eine Person selbst gelistet. Mittelbare Bezüge können durch Eigentum, Kontrolle oder Handeln im Interesse einer gelisteten Person entstehen. Ihre rechtliche Bedeutung ist gesondert zu prüfen.
Ein bloßer Namensabgleich erfasst diese Ebene nicht. Je nach Sanktionsregelung können auch Unternehmen betroffen sein, die gelisteten Personen gehören oder von ihnen kontrolliert werden. Die Europäische Kommission veröffentlicht hierzu Erläuterungen. Deshalb umfasst die Prüfung auch die relevanten Unternehmensverbindungen.
Kontrolle beschränkt sich nicht auf Beteiligungsquoten. Sie kann sich aus Ernennungsrechten, Verträgen, Finanzierung, Vollmachten oder tatsächlicher Entscheidungsgewalt ergeben. Geprüft werden Register, Offenlegungen und Gerichtsunterlagen. Fehlen ausreichende Belege, wird eine solche Verbindung ausdrücklich als Hypothese ausgewiesen.
Eine mittelbare Verbindung erfordert vor der Transaktion eine juristische Prüfung, ob die konkrete Sanktionsregelung greift. Der Bericht hält die Tatsachen fest, etwa Beteiligung, Funktion und zeitliche Verbindung. Er ersetzt keine rechtliche Bewertung der Zulässigkeit eines Geschäfts.
Auch Veränderungen werden erfasst. Beteiligungen können veräußert, Funktionen beendet und Strukturen umgebaut worden sein. Jede Verbindung erhält daher einen Zeitraum und ein Bestätigungsdatum. Eine frühere Feststellung muss heute nicht mehr zutreffen.
Prüfung mittelbarer Verbindungen
- Registerbelegte Beteiligungen und Funktionen
- Kontrollmechanismen ohne formales Eigentum
- Verbindungen zu amtlich gelisteten Personen
- Zeitraum und Bestätigungsdatum jeder Verbindung

Anwendbare Jurisdiktionen und Sanktionsregelungen
Es gibt keine einheitliche weltweite Sanktionsliste. EU, USA, Vereinigtes Königreich, UN und andere Stellen erlassen unterschiedliche Regelungen mit eigenen Adressaten, Beschränkungen und Geltungsbereichen. Eine Person kann in einer Regelung gelistet sein und in einer anderen fehlen.
Zunächst wird geklärt, welche Regelungen für den Vorgang relevant sein können. Dies hängt unter anderem von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort der Beteiligten, Zahlungswährung und Zahlungsweg, Bankjurisdiktionen und Erfüllungsort ab; mitunter auch von der Herkunft einer Ware oder Technologie. Ein passender Prüfrahmen verhindert irrelevante Treffer und wesentliche Lücken.
Zuerst werden Beteiligte, Standorte und betroffene Jurisdiktionen bestimmt. Anschließend werden die amtlichen Quellen der relevanten Regelungen ausgewählt, etwa EU-Ressourcen, die OFAC-Suche und nationale Veröffentlichungen. Datenaggregatoren können die Recherche beschleunigen; maßgeblich für die Bestätigung bleibt der amtliche Eintrag.
Das Ergebnis nennt immer Prüfrahmen und Stichtag. «Am genannten Datum nach den relevanten EU- und US-Regelungen geprüft» ist nachvollziehbar. Eine pauschale Aussage wie «keine Sanktionen» lässt dagegen offen, was wann geprüft wurde.
Listen und Beschränkungen ändern sich laufend. Für längerfristige Geschäftsbeziehungen wird deshalb eine angemessene Häufigkeit erneuter Prüfungen vereinbart.
Was den Prüfrahmen bestimmt
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort der Beteiligten
- Bankjurisdiktionen und Zahlungsweg
- Erfüllungsort der Verpflichtungen
- Prüfdatum und Stand der amtlichen Liste
Herkunft der Mittel und Art der Beziehung
Ein bestätigter PEP-Status erfordert ein risikogerechtes Verständnis des wirtschaftlichen Hintergrunds. Woher stammen die Mittel für das konkrete Geschäft, und wie ist das Gesamtvermögen entstanden? Diese Fragen werden getrennt geprüft.
Die Mittelherkunft betrifft die Gelder eines bestimmten Geschäfts, etwa aus Vermögensverkauf, Dividenden, Vertragsvergütung, Darlehen oder Erbschaft, und wird durch die jeweiligen Unterlagen belegt. Die Vermögensherkunft beschreibt den Aufbau des Kapitals über Jahre, etwa durch Unternehmen, Beteiligungsverkäufe, Investitionen oder Familienvermögen. Hierzu werden Biografie, Unternehmensgeschichte und zeitlicher Ablauf herangezogen.
Entscheidend ist die Plausibilität. Ein großes Vermögen allein begründet keinen Verdacht. Klärungsbedarf kann entstehen, wenn es sich anhand bekannter Einkünfte, Geschäftstätigkeit und sonstiger Informationen nicht erklären lässt. Auch dann kann eine rechtmäßige Erklärung bestehen, die noch nicht vorliegt.
Die geplante Beziehung bestimmt die Prüftiefe mit. Ein einzelnes kleineres Geschäft und eine dauerhafte Beziehung mit Zugriff auf Mittel erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Der risikobasierte Ansatz verlangt eine angemessene Prüfung entsprechend Risiko und Umfang der Beziehung.
Vermögens- und Einkommensdaten dürfen nur mit rechtlicher Grundlage und Bezug zum Prüfzweck erhoben werden. Umfang und Verarbeitung richten sich nach der konkreten Aufgabe und dem anwendbaren Datenschutzrecht.
Was wirtschaftlich getrennt bewertet wird
- Mittelherkunft der konkreten Transaktion
- Herkunft des Gesamtvermögens
- Plausibilität anhand der bekannten Vorgeschichte
- Umfang und Art der geplanten Beziehung
Entscheidung dokumentieren und regelmäßig überprüfen
Das Screening soll eine nachvollziehbare Entscheidung ermöglichen: Aufnahme der Beziehung, Aufnahme unter Bedingungen oder Ablehnung. Dokumentiert werden Umfang, Regelungen, Stichtag, bestätigte und ausgeschlossene Treffer sowie offene Fragen.
Die Dokumentation umfasst mindestens den Prüfrahmen und relevante Regelungen, Quellen und Abrufdaten, geprüfte Namensvarianten, die Klärung wesentlicher Treffer samt Identifikationsmerkmalen, PEP-Kategorie und Zeitraum, Eigentums- und Kontrollverbindungen, Maßnahmen mit Begründung sowie offene Punkte.
Diese Dokumentation macht Entscheidungen gegenüber Bank, Aufsicht, Unternehmensleitung oder betroffener Person erklärbar, soweit eine Auskunft zulässig ist. Bei späteren Prüfungen zeigt sie außerdem, welche Feststellungen bereits vorliegen und was sich verändert hat.
Regelmäßige Überprüfungen berücksichtigen neue Listeneinträge, Amtswechsel und Strukturänderungen. Für laufende Beziehungen wird risikogerecht festgelegt, ob bei wesentlichen Ereignissen, in regelmäßigen Abständen oder auf beide Arten erneut geprüft wird.
Auch nicht prüfbare Punkte gehören zum Ergebnis: geschlossene Register, fehlender rechtmäßiger Zugang oder unzureichende Identifikationsmerkmale. Solche Grenzen müssen ausdrücklich benannt werden.
Was die Entscheidungsdokumentation enthält
- Prüfrahmen, Regelungen und Stichtag
- Klärung jedes wesentlichen Treffers
- Maßnahmen und ihre Begründung
- Offene Fragen und Prüfgrenzen
Welche Aussagen ein Screening nicht erlaubt
Ein Screening liefert ein konkretes, begrenztes Ergebnis. Probleme entstehen, wenn Formulierungen darüber hinausgehen. Die folgenden Grundsätze zeigen, wie Befunde angemessen beschrieben werden.
Eine Gesetzesverletzung darf daraus nicht abgeleitet werden. Ein Sanktionseintrag belegt eine Listung durch eine zuständige Stelle, keine gerichtlich festgestellte Schuld. Erst recht gilt dies für den PEP-Status. Korrekt werden Liste, Behörde und Datum genannt; die Folgen für das Geschäft prüft ein Jurist.
Eine negative Veröffentlichung belegt zunächst nur, dass die Aussage veröffentlicht wurde. Wird darin ein Verfahren beschrieben, ist die Primärquelle zu prüfen, etwa eine Entscheidung oder amtliche Mitteilung. Ohne diesen Abgleich bleibt die Aussage unbestätigt und wird entsprechend gekennzeichnet.
Ein fehlender Treffer ist keine Garantie. Die Formulierung nennt geprüfte Listen, Namensvarianten und Stichtag. Damit bleibt erkennbar, was untersucht wurde und welche Grenzen bestehen.
Ein allgemeiner Zahlenwert zur «Zuverlässigkeit» einer Person ist nicht angemessen. Das Screening beantwortet getrennte Fragen zu Identität, unmittelbaren Beschränkungen, mittelbaren Verbindungen und wirtschaftlicher Plausibilität. Ein Gesamtwert würde diese entscheidenden Unterschiede verdecken.
Angemessene Formulierungen
- «Listung festgestellt» statt einer behaupteten Gesetzesverletzung
- «Veröffentlichung ohne bestätigte Primärquelle» statt einer behaupteten Verwicklung
- «Zum Stichtag keine Treffer festgestellt» statt einer pauschalen Entwarnung
- Getrennte Feststellungen statt eines allgemeinen Zuverlässigkeitswerts
So läuft eine professionelle Prüfung ab
Die Reihenfolge gilt für einmalige Geschäfte und dauerhafte Beziehungen. Die Tiefe der einzelnen Schritte richtet sich nach der Aufgabe.
- 01
Prüfrahmen und Rechtsgrundlage
Beteiligte, Standorte und betroffene Jurisdiktionen bestimmen sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten prüfen.
- 02
Identifikationsmerkmale zusammentragen
Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Funktion und Unternehmen ergänzen den Namen. Die verfügbaren Merkmale bestimmen, ob Treffer geklärt werden können.
- 03
Relevante Regelungen bestimmen
Welche Sanktionsregelungen und Quellen passen zum Prüfrahmen?
- 04
Namensvarianten durchsuchen
Transliterationen, Aliasnamen und Abkürzungen prüfen und die verwendeten Varianten dokumentieren.
- 05
Abgrenzung von Namensgleichheiten
Jeder wesentliche Treffer wird anhand weiterer Identifikationsmerkmale geprüft und als ausgeschlossen, bestätigt oder ungeklärt eingestuft.
- 06
PEP-Prüfung
Kategorie und Zeitraum der öffentlichen Funktion sowie relevante nahestehende Personen erfassen. Dabei die Art der Verbindung prüfen.
- 07
Eigentum und Kontrolle
Unternehmensverbindungen der Person: Beteiligungen, Funktionen, Kontrollmechanismen und Überschneidungen mit gelisteten Personen.
- 08
Entscheidung dokumentieren und überprüfen
Grundlagen, Maßnahmen, offene Punkte, Stichtag und Häufigkeit erneuter Prüfungen festhalten.
Zuerst wird die Identität geklärt, anschließend der Befund bewertet. Eine umgekehrte Reihenfolge kann ungerechtfertigte Ablehnungen verursachen.
Was der Mandant als Ergebnis erhält
Die Unterlagen sollen Ihre Entscheidung, das Gespräch mit der Bank und eine zulässige Erklärung gegenüber der betroffenen Person unterstützen.
- 01
Prüfrahmen und relevante Regelungen
Welche Jurisdiktionen und Listen für die Situation relevant sind und warum.
- 02
Quellen- und Namensprotokoll
Was zu welchem Stichtag und mit welchen Namensvarianten geprüft wurde.
- 03
Abgrenzung von Namensgleichheiten
Für jeden wesentlichen Treffer: ausgeschlossen, bestätigt oder ungeklärt, mit den herangezogenen Identifikationsmerkmalen.
- 04
PEP-Profil
Kategorie, Zeitraum und Rang der öffentlichen Funktion sowie relevante Personen und die Art ihrer Verbindung.
- 05
Übersicht zu Eigentum und Kontrolle
Beteiligungen, Funktionen und Kontrollmechanismen mit Zeitangaben und Bezügen zu gelisteten Personen.
- 06
Wirtschaftlicher Hintergrund
Bekannte Mittel- und Vermögensherkunft sowie Punkte, die noch durch Unterlagen zu bestätigen sind.
- 07
Empfohlene Maßnahmen
Folgen der Befunde: zusätzliche Fragen, Bedingungen für die Beziehung und Häufigkeit erneuter Prüfungen.
- 08
Offene Fragen und Grenzen
Was aus welchem Grund nicht bestätigt werden konnte und welche Fragen ein spezialisierter Jurist prüfen sollte.
Grenzen und Rechtmäßigkeit der Methoden
Eine Personenprüfung verarbeitet personenbezogene Daten. In der EU ist dafür eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO erforderlich. Bei berechtigtem Interesse müssen unter anderem Interessen, Rechte und vernünftige Erwartungen der betroffenen Person gegeneinander abgewogen werden. Die EDPB-Leitlinien erläutern diese Prüfung. Die technische Zugänglichkeit von Daten ersetzt sie nicht.
Geprüft werden nur für den Zweck erforderliche Angaben. Informationen über Privatleben, Gesundheit, Überzeugungen oder Familienumstände werden ohne unmittelbare Relevanz und eigenständige rechtliche Grundlage nicht in das Screening einbezogen.
BLACKFILE nutzt amtliche Sanktionslisten und Behördenveröffentlichungen, Unternehmensregister, Gerichts- und Aufsichtsunterlagen, Informationen zu öffentlichen Funktionen sowie vom Auftraggeber bereitgestellte Daten. Ein Zugang zu geschützten staatlichen Systemen, Bankgeheimnissen oder privater Korrespondenz wird weder genutzt noch angeboten.
- Stellt keine Schuld fest und ersetzt keine Entscheidung zuständiger Behörden
- Überlässt die rechtliche Anwendbarkeit von Sanktionen einem spezialisierten Juristen
- Kann Personen weder aus amtlichen Listen entfernen noch diese Listen beeinflussen
- Erteilt kein Zertifikat über Sanktionsfreiheit und garantiert keine Bankentscheidung
- Gibt den Quellenstand zum vereinbarten Stichtag wieder
- Fehlende Treffer belegen keine generelle Redlichkeit

Zusammengesetztes Beispiel
Der Namenstreffer wurde ausgeschlossen; die Prüfung ging weiter
Ausgangssituation: Was einfach erschien
Eine Investmentgesellschaft bereitete ein Geschäft mit einer Privatperson aus einer anderen Jurisdiktion vor. Ein automatisierter Abgleich zeigte eine Übereinstimmung von Vor- und Nachname mit einer Sanktionsliste. Die Gesellschaft setzte die Transaktion daraufhin intern aus.
Erste Unstimmigkeit: Profil des Eigentümers
Zunächst wurde der Treffer geklärt. Das Geburtsjahr wich um elf Jahre ab, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland stimmten nicht überein, und bekannte Verbindungen zeigten keine Überschneidungen. Der Treffer wurde ausgeschlossen. Der Bericht dokumentierte die dafür maßgeblichen Identifikationsmerkmale.
Zweite Unstimmigkeit: wiederkehrende Muster
Anschließend wurden Bereiche geprüft, die der automatisierte Abgleich nicht erfasst hatte. Bei der Person selbst fanden sich keine öffentlichen Funktionen. Ein Geschäftspartner hatte jedoch in früheren Jahren ein bedeutendes öffentliches Amt ausgeübt. Deshalb wurde die Verbindung genauer untersucht. Das gemeinsame Unternehmen bestand auch während dessen Amtszeit.
Dritte Unstimmigkeit: Kontrolle
Ein weiterer Punkt blieb offen: Eine verbundene Gesellschaft gehörte teilweise einer juristischen Person aus einer Jurisdiktion mit geschlossenem Register. Die Kette ließ sich nicht bis zu natürlichen Personen auflösen. Dies wurde ausdrücklich dokumentiert. Die Anwendbarkeit einer konkreten Sanktionsregelung auf die geplante Zahlung prüfte der Jurist des Auftraggebers. Die Gesellschaft entschied selbst über das Geschäft und vereinbarte Offenlegungsbedingungen sowie erneute Prüfungen.
Grenzen der Schlussfolgerung. Zusammengesetztes Beispiel mit geänderten Einzelheiten. Es veranschaulicht den Arbeitsablauf und beschreibt keinen konkreten Mandanten, keine bestimmte Person und keine konkrete Transaktion.
Unterlagen für die erste Einschätzung
Für den ersten Schritt genügt eine Beschreibung der Situation. Unterlagen und personenbezogene Daten sind zunächst nicht erforderlich.
- Anstehende Entscheidung: Transaktion, Investition, Einstellung, Partnerschaft oder Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland der Person, soweit bekannt
- Beteiligte Jurisdiktionen und vorgesehene Banken für die Abwicklung
- Bekannte Funktion, Unternehmen oder öffentliches Amt
- Bisherige Ergebnisse des automatisierten Abgleichs und bestehende Unklarheiten
- Rechtsgrundlage der Prüfung und mögliche Informationspflichten gegenüber der Person
- Einmalige Prüfung oder regelmäßige Überprüfung
Bitte senden Sie zunächst keine Passdaten, Bankunterlagen oder Scans. Die erforderlichen Materialien werden nach Abstimmung von Prüfrahmen und Rechtsgrundlage festgelegt.
Häufige Fragen
Nein. Nach dem FATF-Leitfaden impliziert der Status keine kriminelle Tätigkeit. Er erfordert risikogerechte zusätzliche Maßnahmen, etwa zur Mittel- und Vermögensherkunft, eine verstärkte Überwachung und bei ausländischen PEP die Zustimmung der höheren Führungsebene. Eine pauschale Ablehnung aller PEP entspricht keiner individuellen Risikobewertung.
Sanktionen sind verbindliche rechtliche Beschränkungen zuständiger Stellen. Der PEP-Status ist eine Risikokategorie im Zusammenhang mit öffentlichen Funktionen. Sanktionen können Geschäfte beschränken, der PEP-Status verändert die erforderliche Prüfung. Beides wird getrennt bewertet.
Den Treffer zunächst als unbestätigt behandeln. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Funktion, Organisation und bekannte Verbindungen werden abgeglichen. Reichen die Identifikationsmerkmale nicht aus, bleibt der Treffer ausdrücklich ungeklärt.
Nein. Es gibt keine einheitliche weltweite Liste. Die Regelungen verschiedener Stellen erfassen unterschiedliche Personen. Geprüft werden die für den Vorgang relevanten Regelungen anhand amtlicher Quellen. Ein Aggregator allein genügt nicht zur Bestätigung.
Besondere Prüfmaßnahmen können auch bestimmte Angehörige und nahestehende Personen betreffen. Geprüft wird die Art der Verbindung, insbesondere wirtschaftliche Überschneidungen mit dem öffentlichen Amt durch Unternehmen, Vermögen oder Verträge. Eine pauschale Behandlung sämtlicher Verwandter ohne Risikobewertung ist nicht angemessen.
Bei einem einzelnen Geschäft muss die Prüfung zum Transaktionszeitpunkt aktuell sein. Für laufende Beziehungen werden risikogerechte Intervalle und gegebenenfalls ereignisbezogene Prüfungen festgelegt. Listen, Funktionen und Strukturen können sich ändern. Die Häufigkeit wird mit der Entscheidung dokumentiert.
Eine solche Bescheinigung stellen wir nicht aus. Das Ergebnis benennt die geprüften Regelungen, Namensvarianten und den Stichtag, zu dem keine Treffer festgestellt wurden. Eine pauschale Bescheinigung würde Umfang und Grenzen der Prüfung nicht abbilden.
Ein spezialisierter Jurist beurteilt dies nach dem anwendbaren Recht. Das Screening liefert Tatsachen zu Identität, Eintrag, Behörde, Datum, Beteiligungen und Funktionen. Über die Geschäftsbeziehung entscheidet die Bank, der Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
Screening klärt Einzelfragen und fällt kein Urteil
Ein Listenabgleich ist nur so hilfreich wie die Trennung seiner Prüfebenen. Namensübereinstimmung, öffentliche Funktion, Unternehmensverbindung und rechtliche Anwendbarkeit sind verschiedene Fragen mit unterschiedlichen Folgen. Werden sie vermischt, drohen ungerechtfertigte Ablehnungen oder falsche Sicherheit.
Der Wert liegt im nachvollziehbaren Ergebnis: geklärte Treffer mit Identifikationsmerkmalen, Kategorie und Zeitraum eines Status, datierte Verbindungskarte, offene Fragen und klarer Stichtag. Diese Unterlagen ermöglichen eine begründete Entscheidung.
Offizielle Quellen
- FATFPolitisch exponierte Personen (Empfehlungen 12 und 22)geprüft 06.08.2026
Leitfaden zu politisch exponierten Personen: PEP-Kategorien, nahestehende Personen, zusätzliche Maßnahmen und die ausdrückliche Klarstellung, dass der Status keine kriminelle Tätigkeit impliziert.
- Europäische KommissionÜbersicht zu Sanktionen und weiterführenden Quellengeprüft 06.08.2026
Amtliche EU-Ressourcen zu restriktiven Maßnahmen: konsolidierte Listen und Anwendungshinweise, einschließlich Eigentum und Kontrolle.
- OFACSuche in Sanktionslistengeprüft 06.08.2026
Amtliche Suche in US-Sanktionslisten mit zusätzlichen Identifikationsmerkmalen zur Klärung von Treffern.
- EUR-LexVerordnung (EU) 2016/679 - DSGVOgeprüft 06.08.2026
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie Datenminimierung und Zweckbindung als Grenzen einer Personenprüfung.
- EDPBGuidelines 1/2024 on processing based on Article 6(1)(f) GDPRgeprüft 06.08.2026
Erläuterung des berechtigten Interesses und seiner Abwägung mit den Rechten und vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person.
Weiterführende Beiträge
FallbeispielKarte der Vermögenswerte und Interessen einer verbundenen Personengruppe
Vermögens- und Unternehmensinteressen einer Gruppe anhand unabhängiger Quellen ermitteln
Listenübereinstimmung oder PEP-Status: benötigen Sie eine Einordnung?
Beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen Ihre Entscheidung, die beteiligten Jurisdiktionen und das Ergebnis des Abgleichs. Wir erläutern, was sich prüfen lässt, welche Regelungen relevant sein können und welche Fragen juristisch zu klären sind. Unterlagen sind zunächst nicht erforderlich.