IC / Betrug und Korruption

Prüfung von Interessenkonflikten

Wie Mitarbeiterverbindungen zu Geschäftspartnern erkannt und angemessen geprüft werden.

Aktualisiert 3 August 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Interessenkonflikte gehören zu den häufigsten und am stärksten unterschätzten Ursachen unternehmerischer Verluste. Ein Mitarbeiter beeinflusst die Wahl eines persönlich verbundenen Lieferanten; der formale Verstoß bleibt unerkannt, solange die Verbindung nicht festgestellt ist. Mitarbeiterprüfungen unterliegen zugleich arbeitsrechtlichen Grenzen und erfordern besondere Sorgfalt.

Der Beitrag beschreibt ein angemessenes Vorgehen: rechtmäßig prüfbare Angaben, Verbindungen in offenen Registern, die begrenzte Aussagekraft gleicher Adressen oder Namen und eine Ergebnisform, die unbegründete Vorwürfe gegen Beschäftigte vermeidet.

01

Zielgruppe des Beitrags

  • für interne Kontrolle und Compliance
  • für Personal- und Rechtsabteilungen
  • für Leitungsorgane
02

Behandelte Themen

  • Arten von Interessenkonflikten
  • rechtmäßige Ermittlung von Verbindungen
  • Umgang mit Übereinstimmungen und Namensvettern
  • Arbeitnehmerrechte und Prüfungsgrenzen
  • Ergebnisaufbereitung

Mitarbeiterprüfungen unterliegen dem Arbeitsrecht und benötigen eine Rechtsgrundlage. Personalentscheidungen trifft das Unternehmen.

03

Verwandte Bereiche und Beiträge

← Alle Beiträge im Bereich «Betrug und Korruption»

Benötigen Sie Unterstützung bei einer konkreten Situation?

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in groben Zügen. BLACKFILE prüft die Zulässigkeit und schlägt ein Vorgehen vor.