Wirtschaftlich Berechtigter
Eine natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich direkt oder über eine Kette von Strukturen besitzt oder kontrolliert. Sie zieht den wirtschaftlichen Nutzen aus der Tätigkeit, auch wenn im Register andere Personen stehen.
Praktische Bedeutung
Die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten ist der Kern der Unternehmensprüfung: Hinter einer Struktur steht letztlich eine Person, die für Verhandlungen, Rechtsstreitigkeiten und Beitreibung relevant ist. Viele Länder verlangen die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter, jedoch mit stark unterschiedlicher Tiefe.
Anwendungsbereiche
- KYC und Banken-Compliance
- Prüfung von Geschäftspartnern und Investitionsobjekten
- Sanktionsscreening
- Rechtsstreitigkeiten und Beitreibung
Was der Begriff nicht bedeutet
Der wirtschaftlich Berechtigte entspricht nicht immer dem Registereintrag: Dieser kann unvollständig oder veraltet sein. Umgekehrt ist ein nomineller Aktionär nicht wirtschaftlich berechtigt.
Unterschied zu «Nomineller Eigentümer»
Ein nomineller Inhaber hält den Vermögenswert formal für einen anderen. Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person, in deren Interesse er gehalten wird und die davon profitiert. Mehr zum Begriff
Neutrales Beispiel
Im Unternehmensregister steht eine Person ohne Vermögen oder Geschäftshistorie. Die Analyse von Finanzierung, Befugnissen und Pfandrechten weist auf einen Unternehmer hin, der öffentlich nicht mit der Struktur verbunden ist.
Verwandte Begriffe, Leistungen und Leitfäden
Definition geprüft 2 August 2026
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