Negative Medienberichte
Negative Erwähnungen einer Person oder eines Unternehmens in Medien und offenen Quellen: Berichte über Ermittlungen, Streitigkeiten, Sanktionen oder Betrug. Ein Standardbestandteil von Compliance-Prüfungen.
Praktische Bedeutung
Der Wert von Adverse Media liegt in der Prüfung: Was ist die Originalquelle, wurde die Aussage bestätigt und wie endete der Vorgang? Eine ungeprüfte, von Aggregatoren verbreitete Erwähnung kann das Profil einer Person jahrelang unbegründet belasten.
Anwendungsbereiche
- KYC und Bank-Onboarding
- Reputationsprüfungen
- PEP- und Sanktionsscreening
- Prüfung von Geschäftspartnern
Was der Begriff nicht bedeutet
Eine negative Veröffentlichung belegt keinen Verstoß. Adverse Media ist ein Prüfsignal, kein Urteil.
Unterschied zu «Quellenzuverlässigkeit»
Adverse Media bezeichnet eine Inhaltsart. Source Confidence ist die Methode zur Bewertung ihrer Zuverlässigkeit und bestimmt ihr Gewicht. Mehr zum Begriff
Neutrales Beispiel
Das Screening meldet einen «Zusammenhang mit Ermittlungen». Die Originalquelle zeigt: Die Person war Zeuge, das Verfahren wurde vor acht Jahren eingestellt. Die Formulierung gegenüber der Bank ändert sich vollständig.
Verwandte Begriffe, Leistungen und Leitfäden
Definition geprüft 2 August 2026
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